Individuelle Pflegeberatung in Hannover nutzen
Wir lassen keine Fragen offen!
Viele Menschen wissen nicht, dass sie während der gesamten Pflegezeit einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung haben. Werden ein Pflegegrad oder eine Leistung wie Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Pflegegeld beantragt, wird generell auf das Angebot der Pflegeberatung hingewiesen. Als anerkannter Pflegedienst übernehmen wir diese Aufgabe gerne für Sie und sorgen so dafür, dass Sie jederzeit umfassend informiert sind.
Definition Pflegeberatung
Der Anspruch auf Pflegeberatung ist im Sozialgesetzbuch XI (§ 7a SGB XI) verankert. Erfolgt die Beratung durch die Pflegekasse oder deren Vertragspartner nicht innerhalb von 14 Tagen, erhalten Sie einen Beratungsgutschein, der bei zugelassenen privaten Anbietern wie unserem Pflegedienst eingelöst werden kann.
Ziel der Pflegeberatung ist es, pflegebedürftige Personen sowie deren Angehörige umfassend über bestehende Möglichkeiten, Rechte und Unterstützungsangebote im Bereich der Pflege zu informieren. Unsere qualifizierten Pflegeberaterinnen und Pflegeberater nehmen sich Zeit für Ihre Anliegen, beantworten offene Fragen und geben Ihnen eine Übersicht über die relevanten Leistungen und gesetzlichen Regelungen.
Leistungen der Pflegeberatung
Eine Pflegeberatung richtet sich sowohl an pflegebedürftige Personen als auch an ihre Angehörigen. Spätestens, wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt, ist eine ausführliche und unabhängige Beratung wichtig.
Unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater ...
- analysieren gemeinsam mit Ihnen die aktuelle Pflegesituation.
- klären Sie zu zustehenden Leistungen für Pflegebedürftige auf.
- beraten zu Pflegekosten und Finanzierungsmöglichkeiten.
- zeigen Wege zur Organisation der Pflege auf.
- geben Tipps zu Entlastungsangeboten für Angehörige.
Darüber hinaus informieren wir auch über ergänzende Leistungen wie die Hilfe zur Pflege nach SGB XII.
Hilfe zur Pflege
Die soziale Pflegeversicherung übernimmt immer nur einen Teil der Pflegekosten. Wenn Einkommen, Rente oder Vermögen nicht ausreichen, können Betroffene die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“ beantragen.
Die Hilfe zur Pflege ist eine Leistung der Sozialhilfe und im Sozialgesetzbuch XII (§§ 61–66a) geregelt. Sie unterstützt pflegebedürftige Menschen finanziell, wenn sie die notwendigen Pflegekosten nicht selbst tragen können.
Unsere Pflegeberatung unterstützt Sie und Ihre Angehörigen bei allen Fragen rund um die Antragstellung und klärt, ob die Hilfe zur Pflege für Sie infrage kommt.
Voraussetzungen für die Hilfe zur Pflege:
- die Person ist pflegebedürftig
- Leistungen aus der Pflegeversicherung decken die Kosten nicht vollständig ab
- Einkommen und Vermögen reichen nicht aus (offenzulegen gegenüber dem Sozialhilfeträger)
- auch Menschen ohne ausreichende Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung (z. B. nach langer Arbeitslosigkeit oder Obdachlosigkeit) können Hilfe zur Pflege beantragen
Häufig gestellte Fragen zur Pflegeberatung
Wie oft sollte eine Pflegeberatung erfolgen?
Liegen die Pflegegrade 1, 2 und 3 vor, ist eine halbjährliche Beratung, bei den Pflegegraden 4 und 5 eine vierteljährliche Beratung vorgesehen. Wichtiger Hinweis: Das Angebot der Pflegeberatung ist eng mit der Leistung des Pflegegelds verknüpft. Nehmen Sie die Beratungstermine als Pflegebedürftiger nicht wahr, kann das Pflegegeld gekürzt werden. Daher ist die Pflegeberatung nicht nur ein Angebot, sondern auch eine Verpflichtung.
Wie wird eine Pflegeberatung durchgeführt?
Kommt es zur Pflegebedürftigkeit, sind die Betroffenen oft unsicher, was die nächsten Schritte, die Leistungen und die Bürokratie angeht. Die Aufklärung pflegebedürftiger Personen und ihrer Angehörigen steht im Mittelpunkt der Pflegeberatung. Erfolgen kann das Gespräch je nach Wunsch zu Hause oder in den Räumlichkeiten unseres Pflegediensts.
Wie wird die Pflegeberatung finanziert?
Nach SGB XI übernehmen die Pflegekassen die Kosten für die Beratung.
Wie lange dauert eine Pflegeberatung?
Eine Beratung dauert zwischen 30 und 60 Minuten.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für die nächste Pflegeberatung mit unserem Pflegedienst!
Profitieren Sie von einer ausführlichen Pflegeberatung durch unseren Pflegedienst. Wir beraten zu pflegende Personen und pflegende Angehörige zu:
- zustehenden Leistungen
- Pflegekosten
- Organisation der Pflege
- Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige
- Hilfe zur Pflege nach SGB XII