Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Grundpflege in Hannover: Selbstständigkeit und Würde im Alltag

Persönliche Unterstützung durch unseren ambulanten Pflegedienst

Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XI) hat jede pflegebedürftige Person Anspruch auf Unterstützung, wenn alltägliche Aufgaben aufgrund von Alter, Krankheit oder Unfall nicht mehr alleine bewältigt werden können. Der WWH Pflegedienst in Hannover steht Ihnen mit einfühlsamer und fachgerechter Grundpflege zur Seite – individuell abgestimmt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse. Unser Ziel ist es, Ihre Selbstständigkeit zu fördern und Ihnen ein würdevolles Leben in Ihrem vertrauten Zuhause zu ermöglichen.

Was bedeutet Grundpflege?

Die Grundpflege umfasst die tägliche Unterstützung, die für Ihr Wohlbefinden und Ihre Gesundheit wichtig ist. Dazu zählen:

  • Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Rasur und Zahnpflege
  • An- und Auskleiden: Unterstützung bei der Auswahl und beim Anziehen Ihrer Kleidung
  • Inkontinenzversorgung: diskrete und hygienische Hilfe bei Toilettengängen sowie Beratung zu geeigneten Produkten
  • Mobilität: Hilfestellung beim Aufstehen, Gehen und Lagern im Bett
  • Ernährung: Unterstützung bei der Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten

Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung – etwa beim Putzen, Wäsche waschen oder Aufräumen. Diese Leistungen zählen zwar nicht zur Grundpflege im engeren Sinne, sind aber eine wertvolle Ergänzung, damit Sie sich zu Hause rundum wohlfühlen.

Ihre Vorteile, wenn Sie für die Grundpflege auf unseren Pflegedienst setzen

  • Individuelle Betreuung: Jede Pflegesituation ist einzigartig – wir passen unsere Leistungen exakt an Ihre Bedürfnisse an.
  • Mehr Lebensqualität: Mit unserer Unterstützung können Sie länger in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben.
  • Einfühlsames Team: Unsere Pflegekräfte nehmen sich Zeit, hören zu und gehen auf Ihre Wünsche ein.
  • Rechtliche Sicherheit: Unsere Leistungen entsprechen den Vorgaben des SGB XI und werden im Rahmen eines Pflegevertrages festgehalten.

Voraussetzungen und Kostenübernahme

Um die Grundpflege in Anspruch zu nehmen, ist ein Antrag bei der Pflegeversicherung erforderlich. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem Pflegegrad:

  • Ab Pflegegrad 2 beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten der Grundpflege.
  • Zusätzlich steht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zu. Dieser kann für Entlastungs- und Betreuungsangebote oder ergänzende Alltagsunterstützung eingesetzt werden.

Wir beraten Sie gerne persönlich zu allen Formalitäten und unterstützen Sie beim Antrag.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Grundpflege

Wie schnell beginnt die Versorgung?

Nach einem persönlichen Gespräch und dem Abschluss eines Pflegevertrags können wir zeitnah mit der Pflege starten.

Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?

Grundpflege bedeutet Unterstützung im Alltag – etwa bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Die Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete Maßnahmen wie die Medikamentengabe oder Wundversorgung.

Kann die Grundpflege mit anderen Leistungen kombiniert werden?

Ja, selbstverständlich. Neben der Grundpflege bieten wir auch Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Unterstützung an – für eine Rundum-Versorgung nach Ihren Bedürfnissen.

Sie haben weitere Fragen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

Ihr Partner für die Grundpflege in Hannover

Seit 1972 setzt sich der WWH Pflegedienst in Hannover für das Wohl von Pflegebedürftigen ein. Mit Erfahrung, Herz und Kompetenz sorgen wir dafür, dass Sie oder Ihre Angehörigen bestmöglich versorgt sind.

Kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr über unsere Leistungen der Grundpflege zu erfahren oder einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir sind für Sie da!

Die Grundpflege auf einen Blick

  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege etc.)
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Inkontinenzversorgung
  • Unterstützung bei der Mobilität
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • ergänzend: hauswirtschaftliche Versorgung
Zum Seitenanfang